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Übernahme oder Beteiligung, Verschmelzung oder Spaltung - das sind unter anderem Möglichkeiten der Nachfolge.


Die Regelung der Unternehmernachfolge kann nicht früh genug angegangen werden. Der weit verbreiteten Neigung, den Gedanken an die Vorbereitung der Nachfolge beiseite zu schieben, sollten Sie nicht nachgeben.


Um die Unternehmensexistenz und damit die Lebensgrundlage respektive das Vermögen für die Familie zu sichern, sollte daher die Regelung der Nachfolge nicht erst mit dem Ruhestand vor Augen in Angriff genommen werden. Auch der junge Unternehmer ist hier im Interesse seiner Familie in der Pflicht. Auch die Kreditinstitute verlangen eine klare strategische Regelung (Ratingeinstufung).

 

Fragen müssen geklärt werden.

Denn wenn Sie sich auf die Gesetze verlassen, besteht die Gefahr von Liquiditätsabflüssen, die die Existenz gefährden können. Die gesetzliche Erbfolge und der Zugriff des Finanzamtes sind die Ursachen dafür. Behalten Sie die Gestaltungshoheit!


Auf beide kann und sollte der Unternehmer gestaltend so einwirken, dass die Geldabflüsse beim Eintritt des Erbfalls so gering wie möglich sind. Hierzu Wege aufzuzeigen, ist der Sinn unserer Tätigkeit. Gerne stellen wir unser Know-how zur Verfügung.


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